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BFH, 18.08.1977 - V R 107/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gebäude - Überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken - Betrieblich genutzter Teil - Körperliches Wirtschaftsgut - Gesonderte Behandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG (1967) § 30 Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 123, 207
- DB 1977, 2420
- BStBl II 1977, 882
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 107/74
Der betrieblich genutzte Teil eines im übrigen zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes ist ein gesondert zu behandelndes körperliches Wirtschaftsgut i. S. von § 30 Abs. 2 UStG 1967 (Anwendung der Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).Es hat zur Begründung seiner - in den EFG 1974, 607, und der UStR 1974, 262, veröffentlichten - Entscheidung unter Bezugnahme auf Abschn. 14 EStR 1969 und den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) ausgeführt, daß der betrieblich genutzte Gebäudeteil als Wirtschaftsgut i. S. von § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967 anzusehen sei.
Der vom FG herangezogene Beschluß des Großen Senats des BFH GrS 5/71 stelle klar, daß die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehenden Gebäudeteile unselbständige Einzelwirtschaftsgüter seien.
Das FG ist unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BFH GrS 5/71 zutreffend davon ausgegangen, daß- unabhängig von der Einheitlichkeit des Gebäudes nach bürgerlichem Recht - die der unternehmerischen Nutzung zugeführten Räume als ein von der Gebäudeeinheit unabhängiges selbständiges materielles Wirtschaftsgut gesondert zu behandeln sind.
Die Übereinstimmung der Verwaltungsanweisungen in Abschn. 14 mit der BFH-Rechtsprechung hat der BFH wiederholt anerkannt (vgl. die Entscheidungen vom 22. November 1960 I 103/60 S, BFHE 72, 259, BStBl III 1961, 97, und GrS 5/71).
- BFH, 05.12.1974 - V R 30/74
Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967
Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 107/74
Der erkennende Senat folgt aufgrund der Anknüpfung des Begriffs Wirtschaftsgut in § 30 Abs. 2 UStG 1967 an die einkommensteuerrechtliche Begriffsbildung (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344) für die Selbstverbrauchsteuer der Auffassung des Großen Senats des BFH. - BFH, 20.05.1977 - III R 135/74
Errichtung eines Gebäudes - Anlagevermögen - Eigengewerblicher Zweck - Investor - …
Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 107/74
Diese Aufteilung hat auch für das InvZulG 1969 zur Abgrenzung der begünstigten, weil betrieblich genutzten, und der nichtbegünstigten, weil privat genutzten Gebäudeteile Anwendung gefunden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 1977 III R 135/74, BFHE 122, 382, BStBl II 1977, 734). - BFH, 22.11.1960 - I 103/60 S
Berücksichtigung des teilweise für eigene Wohnzwecke genutzten Gebäudes als Teil …
Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 107/74
Die Übereinstimmung der Verwaltungsanweisungen in Abschn. 14 mit der BFH-Rechtsprechung hat der BFH wiederholt anerkannt (vgl. die Entscheidungen vom 22. November 1960 I 103/60 S, BFHE 72, 259, BStBl III 1961, 97, und GrS 5/71).
- BFH, 18.02.1987 - X R 21/81
Selbstverbrauchbesteuerung - In Gebrauch genommene Gebäudeteile - Fertigstellung …
Zwar hat der Große Senat des BFH in dem Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, 252 f., BStBl II 1974, 132), dem selbstverbrauchsteuerrechtlich zu folgen ist (BFH-Urteil vom 18. August 1977 V R 107/74, BFHE 123, 207, BStBl II 1977, 882), ausgeführt, daß ein Gebäude entsprechend seinen unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen aus mehreren Wirtschaftsgütern besteht.